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Allgemeine Gesetzliche Bestimmungen

§1 Gültigkeit des Gesetzes

Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraumes und des Seegebietes, worunter jegliche Gewässer im Staate sowie das gesamte Meer fallen.


§2 Begriffe

Im Sinne des Gesetzes stehen folgende Begriffe:

 

Beamte / Staatsbeamte:

Alle Mitarbeiter der staatlichen Behördenden

Exekutivbeamte:

Mitarbeiter des LSPD und Sicherheitsdienst der Regierung unter bestimmten Bedingungen

Behörden:

LSPD, LSMC, Mechaniker, Taxi sowie Regierung

Autobahnen:

Highways/Freeways

Fahrzeug:

Fortbewegungsmittel jeglicher Art

Polizeiführung:

Alle Leitungspositionen innerhalb der Polizei

StVO:

Straßenverkehrsordnung

Ordnungswidrigkeit:

Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz nur mit einer Geldstrafe geahndet wird

Straftat/Verbrechen:

Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird

Unfall:

Situation im Straßen-/See-/Luftverkehr in welcher es zu Personenschäden oder Sachschäden kommt

Personenkontrolle:

Leibesvisitationen/Durchsuchung der Person

Illegales Glücksspiel:

Spiel ohne behördliche Erlaubnis, bei dem der Erfolg, Gewinn oder Verlust fast nur vom Zufall abhängt

Regierung:

Bestehend aus Präsident, Parlamentarier. Parlamentsbeschlüsse bedürfen immer einer Stimmenmehrheit im Parlament.

Naturschutzgebiet:

Lago Zancudo so wie Zufahrten.

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§3 Strafverfolgung

Abs.1 Gesetzesverstöße, die eine Straftat darstellen, sind für die Exekutivbeamten verpflichtend zu verfolgen. Selbst ohne Antrag.

 

Abs.2 Gesetzesverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sind für die Exekutivbeamten nicht verpflichtend zu verfolgen.

 

Abs.3 Das LSPD erhält Exekutivrechte für das einhalten von Gesetzen auf See- und Meeresgebieten. Außerdem erhalten sie volle Exekutivrechte für das Verfolgen jeglicher Straftaten, die auf dem See- und Meeresgebiet beginnen und auf dem Festland fortgesetzt werden.

 

Abs.4 Das LSPD erhält Exekutivrechte für den gesamten Luftraum des Staates San Andreas. Außerdem erhalten sie volle Exekutivrechte für das Verfolgen jeglicher Straftaten, die im Luftraum beginnen und auf dem Boden fortgesetzt werden.

 

Abs.5 Das LSPD erhält Exekutivrechte für sämtliche staatliche Einrichtungen um den Schutz der jeweiligen Einrichtungen zu gewährleisten. (Jegliche Police Departments, Krankenhäuser, Regierungsgebäuden und dem Airport

 

Abs.6 Das LSPD erhält Exekutivrechte für sämtliche staatliche Einrichtungen um den Schutz der jeweiligen Einrichtungen zu gewährleisten. (Jegliche Police Departments, Krankenhäuser, Regierungsgebäuden, DPOS HQs und dem Airport von Cayo Perico)

 

Abs.7 Das LSPD erhält Exekutivrechte für das Durchführen von Checkpoints und das Verfolgen der Straftaten, welche in Verbindung mit dem Checkpoint stehen

Abs.8 Jeder Einwohner ist dazu berechtigt bei einer Straftat die entsprechende Person festzusetzen bis Exekutivbeamte vor Ort sind. Eine unmittelbare Meldung an die Exekutivbehörden muss hierbei geschehen.

 

§4 Immunität

Abs.1 Hochrangige Staatsbeamte oder welche, die im Dienst des Staates angestellt sind genießen unter Berücksichtigung des Grundgesetzes Art. 11 Immunität. Diese darf durch einen richterlichen Beschluss eines obersten Richters oder dem Parlament aufgehoben werden.

 

§5 Sperrzonen

Abs.1 Beim Betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen, muss mit einer Festnahme gerechnet werden.

Staatsgefängnis Außenbereich (50m, ausgenommen Parkplatz)

LSPD abgesperrte Bereiche (ausgenommen Eingangsbereich)

FIB Tower

Staatsbank abgesperrte Bereiche

 

Abs.2 Beim Betreten der folgenden deklarierten absoluten Sperrzonen, muss mit Schusswaffengebrauch oder einer Festnahme gerechnet werden.

Fort Zancudo Militäranlage sowie die Zufahrten

Staatsgefängnis Innenbereich

Flugzeugträger USS Lexington

FIB Bunker

Government Facility (IAA Gebäude)

Cayo Perico

 

Abs.3 In allen genannten Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ist das Tragen von jeglichen Waffen für Zivilisten verboten.

 

§6 Hausfriedensbruch

Abs.1 Das Betreten oder Aufhalten auf einem Privatgrundstück, in einer Privatwohnung oder in privaten Geschäftsräumen ohne Genehmigung des Eigentümers ist verboten, außer, wenn das eigene Leib und Leben in Gefahr ist.

 

Abs.2 Ausnahmen gelten für Exekutivbeamte, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, um größeren materiellen Schaden abzuwenden, bei dringendem Tatverdacht sowie bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

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§7 Haftung

Abs.1 Der Eigentümer eines Fahrzeuges zu Wasser, zu Luft oder auf dem Land haftet immer für die Delikte, die mit diesen begangen werden.

 

Abs.2 Eine Ausnahme entsteht, wenn der temporäre Besitzer und Fahrer des Fahrzeuges, der dies zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu einer Aussage ins LSPD kommt.

 

Abs.3 Bei einem Blitzer wird die Person, welche das Fahrzeug fährt, per Foto erkannt und für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt. Hierbei wird mit Hilfe der automatischen Gesichtserkennung gearbeitet.

 

Abs. 4 Der Eigentümer eines Hauses ist für die begangenen Straftaten auf seinem Grundstück Haftbar, wenn entsprechender Straftäter nicht gefasst werden oder benannt werden können. (Gilt nur für Drogenherstellung, Illegale Gegenstände im Haus.)

 

§8 Zwangsvollstreckung

Wenn die Summe aus den Geldstrafen der gesammelten Strafzettel über 60.000 Dollar erreicht, wird eine zusätzliche Haftstrafe von 15 Hafteinheiten fällig. Die betroffenen Personen werden zur Fahndung ausgeschrieben um die Geldstrafe und die zusätzliche Haftstrafe zu begleichen.

 

§9 Beschlagnahmung von Fahrzeugen

Abs.1 Ein Fahrzeug gilt als beschlagnahmt, sobald der Beamte sagt, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird (siehe StGB).

 

Abs.2 Wird ein Fahrzeug im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschlagnahmt, gestattet es den Beamten, dieses zu durchsuchen.

 

Abs.3 Fahrzeuge die nicht abgeschleppt werden können (DPOS oder technisch nicht möglich), werden mit Parkkrallen gesichert.

 

§10 Beschlagnahmung von Gegenständen & Lizenzen

Beschlagnahmte Gegenstände werden durch die Exekutivbehörden in der Asservatenkammer verwahrt und können nicht wieder ausgelöst werden.

 

Abs.1 Im Zusammenhang mit einer Straftat dürfen Gegenstände, welche der Straftat angehören beschlagnahmt werden.

 

Abs.2 Exekutivbeamte dürfen im Ermessen aus Sicherheitsvorkehrungen private Kommunikationsmittel beschlagnahmen. (Z.B. Radio)

 

Abs.3 Das entziehen von Lizenzen (Führerschein etc.) ist unter den im Strafkatalog angegebenen Sanktionen gestattet. Hierbei wird automatisch eine Sperrfrist vergeben.

 

§11 Haftstrafen

Abs. 1 Haftstrafen aber einer Zeit von 24 Monaten* sind stets im Staatsgefängnis anzutreten.

 

Abs. 2 Vor dem Antritt der Haftzeit sind alle illegalen Gegenstände zu entfernen. Jeder Straftäter darf zum Antritt der Inhaftierung ausschließlich folgende Gegenstände mit sich führen: Verbandskasten, Westen, Nahrung, Rucksäcke. Hierbei gilt nach Artikel 8 GG., das die inhaftierten Personen ihre Kommunikationsmittel sowie alle mitgeführten legalen Gegenstände im Spind vor Ort verwahren dürfen.

 

§12 Luftverkehr, See- und Meeresgebiet

Abs.1 Die im §3 und §4 stehenden Gesetze des Strafkatalogs (Normaler Straßenverkehr und Luftverkehr) gelten auch für den Luftverkehr und das See- und Meeresgebiet.

 

§13 Antragsdelikte

Das Anzeigen von Antragsdelikten obliegt dem Geschädigten. Sobald ein besonderes öffentliches Interesse besteht, behält sich die Exekutive eine Strafverfolgung vor, auch wenn diese nicht die Geschädigten sind.

 

§14 Hausrecht

Abs. 1 Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches, des Arbeitsplatzes und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu diesem Gelände gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, sowie Zutrittskontrollen).

 

Abs. 2 Das Hausrecht kann vom Eigentümer/Betreiber jederzeit an dritte geteilt werden.

 

Abs. 3 Ist keine Person anwesend, welche das Hausrecht vertritt, so erhalten die Mitarbeiter der Stadt die Befugnis das Grundstück zu betreten.

 

§15 Weisungsbefugnis

Die Regierung ist die höchste staatliche Instanz und ist allen Behörden Weisungsbefugt.

 

§16 Medizinische Eingriffe

Das durchführen von medizinischen Eingriffen ohne ein entsprechendes Arbeitsverhältnis in Verbindung mit einer Behörde ist strafbar und fällt unter §3 Abs. 11 StGB

 

§17 Besondere Härte

Begeht ein Straftäter innerhalb von 7 Tagen dreimal die gleiche Straftat, so kann durch die ermittelnde Behörde die besondere schwere der Straftat beantragt werden. Sollte im gleichem Zeitraum die Strafe fünf mal begangen worden sein, so liegt ein krankhaftes Verhalten vor und die Akte „Triebtäter“ kann vergeben werden. Die Anklage obliegt dem LSPD. (Rang 9 +)

Mögliche Paragraphen für eine Anklage als Wiederholungs-oder Triebtäter sind §3 & 4 STGB, sowie §6 & 7 STGB Ein Wiederholungstäter wird mit 15 Monaten* und 50.000 $ zusätzlich bestraft. Ein Triebtäter wird mit 30 Monaten* und 100.000 $ bestraft.

 

*Monate sind auf der Insel Minuten

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§18 Waffenschein

Der Waffenschein ermächtigt jeden Besitzer zum führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Diese Waffe ist ausschließlich für den Selbstverteidigungsfall gedacht und sollte niemals gegen Personen ohne ausgehende Gefahr gewendet werden.

Der Waffenschein erlaubt das führen folgender Waffen: Jegliche zu erwerbende Waffe vom AmmuNation z.B. Normale Pistole

Sollte der Waffenschein für kriminelle Aktivitäten genutzt werden, so hält sich das LSPD eine Sperre zur Neuerwerbung des Waffenscheins auf bis zu 48 Stunden vor. Zuwiderhandlungen werden mit §2 Abs. 7 StGB geahndet.

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